Vorbemerkung zum Register

A B C D E F G H J L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Die nachfolgenden Register stellen sich zwei Aufgaben: Sie sollen natürlich finden helfen, was der Benutzer sucht; sie sollen ihn beim Durchblättern aber auch auf Betreffe stoßen lassen, auf die er sich zunächst nicht eigentlich gerichtet hatte. Dem ersten Ziele will z. B. die vollständige Erfassung aller Namen dienen; mehr das zweite hat die Zusammenstellung von Zitaten und Sachbetreffen im Sinn. Vollständigkeit, wie sie etwa der “Index verborum” in den ‘Opera omnia‘ anstrebt, ist hier allerdings nicht beabsichtigt und wegen des andersartigen Charakters der ‘Acta‘ auch nicht realisierbar. Vielmehr steht bei ihrer Auswahl die Erwartung im Vordergrund, das sich auf diese Weise umfassendere Zugange in die Lebenswelt des Cusanus und seiner Zeit öffnen, die sich allein über die Namen nicht erschließen, da es sich bei diesen in der Regel um individuelle, bei jenen indessen um allgemeine Betreffe handelt. Freilich können gerade sie durch mannigfache Synonymie lästige Zuordnungsprobleme aufwerfen, wie z. B. mit dem Nebeneinander von “Konzil” und “Synode”, das Identität wie Andersartigkeit besagt. Störend für ein Register wirkt sich die lateinisch-deutsche Bezeichnungsvielfalt aus, die etwa fragen last, ob “ecclesia” besser bei “Kirche” unterzubringen sei oder ob man umgekehrt verfahre. Das Übergewicht der in diesem Falle lateinischen Zitatbelege lies hier die zusammenfassende Sammlung aller Nennungen in einem Lemma “ecclesia” wählen, auf das unter “Kirche” natürlich querverwiesen wird. Überhaupt sollen ständige Verweise solcher Art dem Benutzer der ‘Acta‘ hilfreiche Begleitung anbieten. Um das Register in Grenzen zu halten, durften solche Querverweise allerdings nicht überborden. Es empfiehlt sich daher, stets auch sinngemäß benachbarte Lemmata zu konsultieren. Ihrer Bedeutung nach nur periphere Zitate und Belege sind aus demselben Grunde unberücksichtigt geblieben. So werden z. B. nicht alle Belege von “Exkommunikation” erfasst, sondern nur jene, die zum Verständnis der Exkommunikation generell beitragen.

Zur Gestaltung und Anordnung der Lemmata wäre im Einzelnen noch folgendes zu bemerken. Bei Namen ist in der Regel die in den ‘Acta‘ vorfindliche bzw. überwiegende Schreibung übernommen worden; dem zuwider laufende Normalisierungen verstehen sich in der Regel von selbst. Für die alphabetische Folge maßgebend sind bei Personen stets die Vornamen, Nachnamen nur, wenn der Personenname fehlt. Bei Kurzformen, z. B. “Hans” statt “Johannes”, wird der Benutzer durch entsprechende Querverweise zur jeweiligen Sammelstelle, in diesem Falle “Johannes”, geführt. Für die weitere alphabetische Ordnung von Trägern gleicher Vornamen ist dann der Nachname maßgeblich. Fehlt ein solcher, tritt für ihn in der Regel ein Ortsname ein, wie etwa häufig bei Klostervorstehern, z. B. “Johann, Prior der Nürnberger Kartause”, der in der Reihe der Namensträger “Johannes” unter “Nürnberg” zu suchen ist. Ausgenommen sind ständisch herausragende Persönlichkeiten: Papste, Kaiser, Könige, Bischofe, Herzoge samt Markgrafen usw., also Fürsten mit den gleichen Vornamen, die im Rahmen von solchen in dieser Reihenfolge vorneweg placiert werden. Für Persönlichkeiten seit der Wende zum 16. Jahrhundert gilt bei ihrer alphabetischen Zuordnung aber nicht mehr der Vorname, sondern ihr Nachname; doch werden auch die älteren Nachnamen mit Querverweis auf die ansonsten unter ihrem Vornamen erfassten Namensträger berücksichtigt.

Die Buchstaben “c” und “k” rangieren undifferenziert unter “c”, “i” und “j” unter “i”, ebenso in der Regel auch “y”, es handle sich denn um Ausnahmefalle, die in die allgemeine alphabetische Folge eingebunden werden. Auch im Übrigen zwang die oft recht unterschiedliche Schreibung (etwa von Namen in zugleich deutscher und lateinischer Form), die alphabetische Ordnung immer wieder flexibel zu handhaben, um das Register für den Benutzer möglichst praktikabel zu machen.

Dem umfangreichen allgemeinen Register schließt sich ein kürzeres Sonderregister an, das die Persönlichkeit des Cusanus im engeren Sinne präsentieren will und auf das im “Allgemeinen Register” für entsprechende Lemmata mit “s. NvK” schon vorverwiesen wird. Teilweise handelt es sich um Belege, die auch schon im “Allgemeinen Register” berücksichtigt sind; doch geht das Sonderregister darüber hinaus. Die ihm folgenden Indices der Bibelzitate und der Allegationen aus den Corpora juris halten sich in der Zitierweise modifizierend an den älteren Brauch, wie er sich auch im Band selbst findet.

Belegziffern in Normalgröße bezeichnen die einschlägigen Textnummern, die daran unmittelbar anschließend petit gesetzten Zahlen die jeweiligen Zeilen. Mit petit gesetztem “V.” wird auf die Vorbemerkung zur entsprechenden Stücknummer verwiesen; “A.” bedeutet: Anmerkung. Zeilenzahlen sind jedoch nur angegeben, wenn das registrierte Wort nicht schon beim ersten Blick auf den Text hervorsticht; desgleichen fehlen sie, wenn es den Tenor des gesamten Stückes betrifft und deshalb in der Regel schon im Kopfregest erscheint. Andererseits machen umfangreichere Vorbemerkungen hin und wieder längeres Suchen nach dem entsprechenden Beleg zwar unvermeidlich, da die Vorbemerkungen nicht in die allein den Texten vorbehaltene Zeilenzahlung einbezogen sind; doch überschreiten sie nur im Fall von Nr. 2064 mit drei Quartseiten die allgemein hinzunehmende Toleranzgrenze. Indes konnte das Register für diese Vorbemerkung deren detaillierte Binnengliederung benutzen und mit ihrer Hilfe die Fundstellen genauer lokalisieren. Nummern mit dem vorangestellten Vermerk “Nachtrage” beziehen sich auf Stücke der Seiten 1561–1563.

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